Arbeit für Rentner

Als Rentner darf man grundsätzlich dazuverdienen, doch es ist einiges zu beachten. Bis zum erreichen der Regelaltersgrenze gelten Höchstsummen des Verdienstes. Natürlich ist es möglich diese Höchstsummen zu überschreiten, doch dann erfolgt ein Rentenabzug sofern die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist.

Hinzuverdienst vor der Regelaltersgrenze

Wenn die Altersrente in voller Höhe erhalten bleiben soll, darf die Hinzuverdienstgrenze 6.300 Euro jährlich nicht überschreiten. Wenn die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird, dann wird ein Zwölftel des Betrags, der über die Grenze von 6.300 Euro hinausgeht, zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Es wird nur noch eine Teilrente ausbezahlt. Eine Beschäftigung die über 6.300 Euro jährlich einbringt, ist der Rentenversicherung zu melden.

Hinzuverdienst nach erreichen der Regelaltersgrenze

Nach dem erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze, ist der Hinzuverdienst unbegrenzt und bei der Rentenversicherung nicht mehr meldepflichtig. Die Altersrente wird immer zu 100 Prozent ausgezahlt. Wenn der Hinzuverdienst allerdings monatlich 450 Euro übersteigt (Minijob mit Pauschalbesteuerung), dann sind die zusätzlichen Einnahmen sozialversicherungspflichtig und unterliegen der Steuer gemäß der persönlich zugewiesenen Steuerklasse.

Tabelle, wann die Regelaltersgrenze erreicht ist

Geburtsjahr Regelaltersgrenze Erreichen der Regelaltersgrenze
1946 65  
1947 65 + 1 Monat 02.2012 bis 01.2013
1948 65 + 2 Monate 03.2013 bis 02.2014
1949 65 + 3 Monate 04.2014 bis 03.2015
1950 65 + 4 Monate 05.2015 bis 04.2016
1951 65 + 5 Monate 06.2016 bis 05.2017
1952 65 + 6 Monate 07.2017 bis 06.2018
1953 65 + 7 Monate 08.2018 bis 07.2019
1954 65 + 8 Monate 09.2019 bis 08.2020
1955 65 + 9 Monate 10.2020 bis 09.2021
1956 65 + 10 Monate 11.2021 bis 10.2022
1957 65 + 11 Monate 12.2022 bis 11.2023
1958 66 01.2024 bis 12.2024
1959 66 + 2 Monate 03.2025 bis 02.2026
1960 66 + 4 Monate 05.2026 bis 04.2027
1961 66 + 6 Monate 07.2027 bis 06.2028
1962 66 + 8 Monate 09.2028 bis 08.2029
1963 66 + 10 Monate 11.2029 bis 10.2030
1964 67 01.2031 bis 12.2031
ab 1965 67 Januar bis Dezember
des entsprechenden Jahres


Tabelle Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte (45 Beschäftigungsjahre)

Geburtsjahr Renteneintrittsalter
vor 1953 63 Jahre
1953 63 Jahre, 2 Monate
1954 63 Jahre, 4 Monate
1955 63 Jahre, 6 Monate
1956 63 Jahre, 8 Monate
1957 63 Jahre, 10 Monate
1958 64 Jahre
1959 64 Jahre, 2 Monate
1960 64 Jahre, 4 Monate
1961 64 Jahre, 6 Monate
1962 64 Jahre, 8 Monate
1963 64 Jahre, 10 Monate
ab 1964 65 Jahre


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